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Myster

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Kunden einer Mehrplatz-Lizenz (nachfolgend Verantwortlicher) und

NDECS Education & Connection Services | Buhlinger & Penkwitt GbR
Kronenstraße 3
76133 Karlsruhe
(nachfolgend Auftragsverarbeiter).

Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und geht diesen im Umfang ihres Regelungsbereichs vor. Sie kommt mit der Bestellung einer Mehrplatz-Lizenz zustande und ist Voraussetzung dafür, dass ein Platz belegt werden kann.

§ 1 Gegenstand und Weisungsbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten der vom Verantwortlichen berechtigten Personen ausschließlich zu den in Anlage 1 genannten Zwecken und nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als Weisung gelten diese Vereinbarung, die AGB und die Einstellungen, die der Verantwortliche in der Platzverwaltung vornimmt.

Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform an info@mysterapp.com. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er unverzüglich darauf hin und darf ihre Ausführung aussetzen, bis der Verantwortliche sie bestätigt.

Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur, soweit sie in Anlage 3 vorgesehen ist oder der Verantwortliche sie anweist.

Die Vereinbarung läuft, solange die Lizenz besteht, und endet mit ihr.

§ 2 Pflichten des Auftragsverarbeiters

§ 3 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung für die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter.

Einen Wechsel oder die Hinzuziehung eines weiteren Unterauftragsverarbeiters teilt der Auftragsverarbeiter mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Verantwortliche kann innerhalb von zwei Wochen aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Hält der Auftragsverarbeiter an der Änderung fest, kann der Verantwortliche die Lizenz zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; bereits gezahlte Beträge werden anteilig erstattet.

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf Pflichten, die denen dieser Vereinbarung entsprechen, und haftet für ihn wie für eigenes Handeln.

§ 4 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, meldet er sie dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis, in Textform. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art des Vorfalls, Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen und die getroffenen Gegenmaßnahmen.

Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO und die Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO obliegen dem Verantwortlichen.

§ 5 Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung des Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen.

Eine Überprüfung vor Ort wird mit angemessenem Vorlauf, in der Regel zwei Wochen, zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs abgestimmt. Sie findet höchstens einmal jährlich statt, es sei denn, es besteht ein konkreter Anlass. Der Verantwortliche trägt die Kosten seiner Prüfung.

§ 6 Löschung und Rückgabe

Nach Ende der Lizenz löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie zurück – nach Wahl des Verantwortlichen –, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Verantwortliche teilt seine Wahl innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende mit; danach wird gelöscht.

Abgrenzung: Das Nutzerkonto und der Lernstand der einzelnen Person werden dabei nicht gelöscht. Sie gehören zum eigenen Vertragsverhältnis dieser Person mit dem Auftragsverarbeiter und bestehen fort, damit sie nach dem Ende des Lizenzplatzes selbst weiterlernen kann. Gelöscht wird die Verknüpfung zum Betrieb und dessen Einsichtsrecht.

Sicherungskopien der Datenbank werden nach 30 Tagen, Sicherungen des ganzen Servers nach 7 Tagen turnusmäßig überschrieben; bis dahin bleiben sie gegen Zugriff geschützt und werden nicht ausgewertet.

§ 7 Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Er unterrichtet die berechtigten Personen darüber, welche Auswertungen ihres Lernstands er einsehen kann, und stellt – wo erforderlich – die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung sicher.

Er benennt eine Person, die für Weisungen und Rückfragen erreichbar ist, und hält deren Kontaktdaten aktuell.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1 – Gegenstand der Verarbeitung

ZweckBereitstellung der Lern-App für die vom Verantwortlichen berechtigten Personen, Verwaltung der Lizenzplätze und Bereitstellung der Lernstandsauswertung für den Verantwortlichen
Art der VerarbeitungErheben, Speichern, Auswerten, Anzeigen, Übermitteln an den Verantwortlichen und Löschen
Betroffene PersonenAuszubildende, Beschäftigte und Lernende des Verantwortlichen, die einen Lizenzplatz belegen
DatenartenName, E-Mail-Adresse, Datum der Platzbelegung, Lernstand (beantwortete Karten, Zeitpunkte, Sicherheitsgrad, daraus abgeleitete Auswertungen), Gerätekennungen und -namen, Zeitpunkt der letzten Nutzung
Besondere KategorienKeine. Daten nach Art. 9 DSGVO werden nicht erhoben und dürfen nicht eingegeben werden.
DauerLaufzeit der Lizenz, danach nach § 6 dieser Vereinbarung

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Stand: September 2026. Die Maßnahmen werden fortgeschrieben; das Schutzniveau wird dabei nicht unterschritten.

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur Überprüfung

Anlage 3 – Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenSitzZweckDaten
Hetzner Online GmbHGunzenhausen, Deutschland; Rechenzentrum in der EUServer und Rechenzentrum für Website, Schnittstelle und Datenbank, Namensauflösung, Sicherungenalle Daten der Verarbeitung (Konten, Lernstände, Lizenzdaten, Protokolle)
Apple Distribution International Ltd.Irland, Mutterunternehmen in den USAAbwicklung von Einzelabos im App StoreKennung des Kaufvorgangs, Laufzeit des Abos
Google Ireland Ltd.Irland, Mutterunternehmen in den USAAbwicklung von Einzelabos im Play StoreKennung des Kaufvorgangs, Laufzeit des Abos

Soweit dabei Daten in die USA gelangen, stützt sich die Übermittlung auf einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (EU-U.S. Data Privacy Framework) oder, wo dieser nicht greift, auf Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.

Kerndaten nur in der EU: Konten, Lernstände und Lizenzdaten liegen ausschließlich auf dem gemieteten Server bei Hetzner in der EU. Apple und Google erhalten nur die Daten zum jeweiligen Kauf.

Stand: September 2026